Kommentare
2023-01-24 21:56:30 von ano_0136
Video besser sofort entfernen!
Das ist "Beihilfe zu einer Straftat" nach §27 StGB
2023-01-25 01:38:27 von ano_0136
durch die Inaktivität dürfte sich der Seitenbetreiber bereits jetzt straftbar machen
2023-01-25 09:03:50 von ano_1247
Mach dich weiter lächerlich ... es sei denn, du machst das Gleiche bei YT, TicToc etc.
2023-01-25 11:41:38 von ano_0136
"Einbrecher lieben diesen Trick" und dann die Anleitung in einem Video, wie man eine Tür von außen aufbricht
ich seh da Beihilfe zu einer Straftat, sorry
2023-01-25 15:23:46 von heiter_bis_sonnig
Gibt es welche, die tatsächlich nicht abgesperrt haben ?
Für die Vorposter: da kommt man dann wegen sträflicher Nachlässigkeit dran.
2023-01-25 23:55:49 von ano_3191
Darauf würde 0136 mit dem geistigen Horizont einer knieenden Ameise nie kommen! ;-)
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Gut Schwach (-34)