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Einkehrschein. Der Inhaber dieser Karte ist berechtigt, Gastronomiebetriebe jeglicher Art zu besuchen. Dem Karteninhaber ist es erlaubt, Bier und alkoholische Getränke in reichlichem Maße zu genießen. Amt für Gastronomiewesen Dr. Trinkgut (Amtmann)

Kommentare

2024-03-21 22:15:47 von Wolke

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Avatar von Wolke

Danke dafür, dass die Alkoholiker unter den Nutzern des Forums auch etwas zu Lachen bekommen.

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2024-03-22 19:56:04 von ano_8140

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Hier schreibt einer, der sich wohl damit gut auskennt.

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