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Einkehrschein.
Der Inhaber dieser Karte ist berechtigt, Gastronomiebetriebe jeglicher Art zu besuchen. Dem Karteninhaber ist es erlaubt, Bier und alkoholische Getränke in reichlichem Maße zu genießen.
Amt für Gastronomiewesen
Dr. Trinkgut (Amtmann)
Gut Schwach (+2)