Kommentare
2024-06-23 11:47:47 von ano_4196
und wer hält sich daran? Wird es auch kontroliert? Sonst ist so ein Verbot nutzlos.
2024-06-23 19:25:29 von skodayb
Das Schild bzw. die Schilderkombination entspricht nicht dem StVG. Somit keine Gültigkeit.
2024-06-23 19:52:42 von ano_1054
Verkehrszeichen findet man nicht im Straßenverkehrsgesetz, sondern in der Straßenverkehrsordnung.
Zudem handelt es sich bei dem Schild um kein offizielles, das selbstverständlich voll reflektierend sein würde. Von der Größe her gibt es diese Ausführung ebenso wenig.
Sollte es sich um öffentlichen Verkehrsraum handeln, darf so etwas gar nicht aufgestellt werden und ist somit ohnehin ungültig. Ist es allerdings Privatgrundstück, kann man es machen, aber ergibt auch keinen Sinn, wenn an das Gelände nicht einfach mit einem Tor oder einer Schranke sichert.
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