Erbringt ein Arbeitgeber regelmäßig, mindestens aber..
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Kommentar (1)
tags: nacht arbeit zukunft
Erbringt ein Arbeitgeber regelmäßig, mindestens aber dreimal, freiwillige Zusatzleistungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld an seine Arbeitnehmer, entsteht eine betriebliche Übung. In diesem Fall entsteht ein rechtlicher Anspruch auf Auszahlung der Leistung, und zwar auch in der Zukunft.
Kommentare
2024-07-06 14:00:24 von ano_7167
Stimmt nur, wenn es nicht ausdrücklich als einmalige Sonderzahlung drinnen steht.
Was eigentlich mittlerweile jeder Arbeitgeber weiß
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