Erbringt ein Arbeitgeber regelmäßig, mindestens aber..

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Erbringt ein Arbeitgeber regelmäßig, mindestens aber dreimal, freiwillige Zusatzleistungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld an seine Arbeitnehmer, entsteht eine betriebliche Übung. In diesem Fall entsteht ein rechtlicher Anspruch auf Auszahlung der Leistung, und zwar auch in der Zukunft.

Kommentare

2024-07-06 14:00:24 von ano_7167

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Stimmt nur, wenn es nicht ausdrücklich als einmalige Sonderzahlung drinnen steht.
Was eigentlich mittlerweile jeder Arbeitgeber weiß

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