Autofahrer können nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn..

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Kommentar (1)    tags:  autofahrerwennhühnerhühnerstall

Autofahrer können nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn durch das laute Zuschlagen einer Autotür in der Nähe eines Hühnerstalls 143 Hühner vor Schreck sterben. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Kommentare

2024-07-06 15:41:37 von roemer

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Vollhonks können nicht dafür verantwortlich gemacht werden wenn sie dumme Gülle ins Netz posten.Wer unzurechnungdfähig ist,der darf das.

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