Wenn du etwas von irgendeinem Amt benötigst, dann kannst..

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Wenn du etwas von irgendeinem 
Amt benötigst, dann kannst du 80 
Wochen auf eine Antwort warten.

Das Amt möchte etwas vo...

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Kommentar (3)    tags:  wenngerichtsvollzieherwochewohnungwartengericht

Wenn du etwas von irgendeinem Amt benötigst, dann kannst du 80 Wochen auf eine Antwort warten. Das Amt möchte etwas von dir: Nach 1 Tag: Mahnung Nach 2 Tagen: Mahnung 2 Nach 3 Tagen: Gerichtsvollzieher Nach 4 Tagen: SEK stürmt deine Wohnung

Kommentare

2024-07-09 17:21:55 von ano_1097

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-07-09 18:48:29 von GrünerKaktus

+7 (17)

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Nicht ganz. Vor 20 Jahren habe ich mal eine Apostille gebraucht. Bin hingefahren, 2 Beamte im Zimmer, die sich noch nicht einmal mehr die Mühe machten beschäftigt zu erscheinen und sich wirklich total gelangweilt in ihren Bürostühlen rumlümmelten, aber in 5 Minuten hatte ich meine Apostille. Heute nur noch per Post möglich, BEARBEITUNGSZEIT 6 WOCHEN nach 6 Wochen NICHTS, 4 mal angerufen, keiner geht ans Telefon, beim 5 mal ja das dauert inzwischen 10 WOCHEN, nach 12 WOCHEN war es dann da. Was für faule Arschlöcher!

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2024-09-15 06:10:30 von ano_7228

+3 (5)

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Ihr wolltet doch eine schlanke Verwaltung. Und jetzt, wo sie unterbesetzt ist...

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