Supermärkte und Getränkehändler müssen grundsätzlich alle..
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Kommentar (10)
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Supermärkte und Getränkehändler müssen grundsätzlich alle Verpackungen mit Pfandlogo zurücknehmen – unabhängig davon, ob der Leergutautomat sie annimmt oder ob sie die jeweilige Marke führen. Die Rücknahmepflicht gilt auch für beschädigte Verpackungen.
Kommentare
2024-09-11 23:01:37 von ano_2201
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2024-09-11 23:05:49 von ano_3235
Mach dich noch mal Schlau!
Kannst es dringend gebrauchen.
Die müssen alles nehmen
2024-09-11 23:12:47 von ano_1933
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2024-09-12 00:22:56 von ano_0121
Sie müssen dann alle Pfandflaschen und -dosen annehmen, wenn die Verkaufsfläche über 200 qm groß ist.
2024-09-12 07:39:17 von ano_2784
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2024-09-12 10:05:02 von palo ist doof
Wäre schön wenn es die Supermärkte auch wissen würden.
SElbst große wie REWE oder EDEKA verweigern manchmal die Annahme von Pfandflaschen, z.b. Christinenenbrunnen Flaschen nimmt kaum einer an.
2024-09-12 10:57:42 von ano_0172
Wäre auch einfacher wenn es eine Einheitliche Wasserflasche, Bierflasche, ... geben würde.
Bei Einweg ist das ja noch relativ einfach, aber wie wirst Du eine Mehrwegeflasche los die Du nicht verkaufst.
2024-09-12 11:53:36 von malü
Dem Automaten ist es doch egal ob es diese oder jene Falsche im Laden gibt.
Er scannt das Pfandloge und den Barcode und nimmt die Flasche.
Abgerechnet wirds über das Pfandsystem.
Alles andere ist doch zu aufwändig.
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