Strafgefangene haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, und..
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Kommentar (11)
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Strafgefangene haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, und zwar auch dann nicht, wenn es sich dabei nur um einen zweiwöchigen Jugendarrest handelt. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Kommentare
2024-10-07 14:42:10 von ano_2784

Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

2024-10-07 15:03:48 von ano_2493

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2024-10-07 15:23:46 von ano_7484

Ein Diktator ist dir offensichtlich lieber. Du liebst es, wenn man dir sagt, was du zu tun und denken hast... Bitch

2024-10-07 17:07:52 von ano_0207

Nett, aber ohne Aktenzeichen ist das nur eine nette Geschichte aus dem Bahnhof.
Es ist natürlich dreist, für die Zeit der Gefängnisstrafe Bürgergeld zu beantragen und dann den ablehnenden Bescheid auch noch anzufechten.

2024-10-07 19:16:00 von ano_4222

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2024-10-07 22:41:01 von ano_4222

Kaum zu glauben...Bürgergeld ist doch gerade für alle gedacht, die keinen Anspruch darauf haben.

2024-10-08 13:35:08 von ano_7233

Bisschen Blöd das man in diese kurze Zeit kein Geld für die Mietwohnung bekommt. Da man in dieser Zeit woanders Untergebracht ist. Bei Jugendarrest denke ich mal das diese(r) noch bei den Eltern Wohnt. Aber denen wird es dann auch angerechnet.

2024-10-09 06:51:03 von ano_3101

Interessant - gut dass es so wichtige Menschen gibt, die wichtige Nachrichten für all diejenigen posten, die das gar nicht interessiert.

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