Strafgefangene haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, und..
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Kommentar (11)
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Strafgefangene haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, und zwar auch dann nicht, wenn es sich dabei nur um einen zweiwöchigen Jugendarrest handelt. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Kommentare
2024-10-07 14:42:10 von ano_2784
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2024-10-07 15:03:48 von ano_2493
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2024-10-07 15:23:46 von ano_7484
Ein Diktator ist dir offensichtlich lieber. Du liebst es, wenn man dir sagt, was du zu tun und denken hast... Bitch
2024-10-07 17:07:52 von ano_0207
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2024-10-07 19:16:00 von ano_4222
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2024-10-07 22:41:01 von ano_4222
Kaum zu glauben...Bürgergeld ist doch gerade für alle gedacht, die keinen Anspruch darauf haben.
2024-10-08 13:35:08 von ano_7233
Bisschen Blöd das man in diese kurze Zeit kein Geld für die Mietwohnung bekommt. Da man in dieser Zeit woanders Untergebracht ist. Bei Jugendarrest denke ich mal das diese(r) noch bei den Eltern Wohnt. Aber denen wird es dann auch angerechnet.
2024-10-09 06:51:03 von ano_3101
Interessant - gut dass es so wichtige Menschen gibt, die wichtige Nachrichten für all diejenigen posten, die das gar nicht interessiert.
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