Kommentare
2025-04-06 15:58:31 von ano_3189
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-04-06 16:14:29 von ano_1318
An die Pappnase über mir. Laut StVo haben Radfahrer hintereinander zu fahren, am Straßenrand und nicht auf der kompletten Fahrbahn. Deshalb sind Kühe schlauer, weil sie hintereinander laufen. Das hat nichts mit 4 Beinen oder 2 Rädern zu tun, du Blitzbirne.
2025-04-06 17:26:28 von Trigger nur in schlau
Wenn alle sich immer an die Regel halten würden und nicht nur die Fehler der anderen beobachten und kommentieren würden, gäbe es keine überfahrene Fußgänger .
2025-04-06 18:10:17 von ano_0443
Ein geschlossener Verband aus mehreren Fahrzeugen ist gemäß §27 StVO als ein Fahrzeug zu betrachten. Bei einer Fahrradgruppe ist ein geschlossener Verband ab 16 Personen möglich. Die Teilnehmer dürfen auf öffentlichen Straßen jeweils zu zweit nebeneinander fahren. Die Fahrradgruppe muss immer zusammen bleiben, einzelne Fahrer dürfen nicht einfach ausscheren oder einen zu langen Abstand zu den anderen lassen. Ein geschlossener Verband aus Radfahrern ist außerdem von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen – er darf also auf der Straße fahren, auch wenn ein Verkehrsschild andere Radfahrer zum Benutzen des Fahrradwegs verpflichtet.
2025-04-06 18:24:57 von Bauer
Stimmt soweit. Aber nur mit einer Ergänzung. Dieser Verband muss bei der Polizei angemeldet sein. Strecke, Uhrzeit, Anzahl der Fahrer. Dann ja. Ansonsten wie die Kühe hintereinander.
Und nicht vergessen: Selbst wenn ihr als Radler im Recht seid: Den Schmerz beim Unfall habt ihr. Ich als Autofahrer habe 24 h einen kleinen Schock (vlt) den Rest erledigt die Versicherung (incl eurem Rollstuhl)
2025-04-06 18:15:11 von skodayb
Da sieht man den Unterschied zwischen Kühen und dämlichen Hornochsen
2025-04-06 18:24:01 von ano_5033
Im Bild oben ist kein Radweg zu sehen. Da haben Radfahrer genau dasselbe Recht, die Straße zu benutzen, wie Autofahrer auch. Ein Auto braucht auch die ganze Fahrbahnbreite. Gewöhnt euch dran.
2025-04-06 19:14:12 von ano_1124
Ach so, das Recht des Stärkeren & das Auto als Waffe, ja eure Einstellung ist jetzt klar geworden, danke!
2025-04-06 19:27:09 von ano_0131
Wenn die ihre Pseudotrikots anziehen, geht automatisch das Gehirn aus.
2025-04-06 23:05:40 von deepthought
Fahrt mal wieder mehr Rad und kommt so ein bisschen runter. Das hilft nicht nur den Kopf wieder frei zu kriegen, es verändert auch mal wieder die Perspektive. Und vielleicht versteht man dann die anderen Verkehtsteilnehmer wieder besser.
2025-04-07 00:42:26 von ano_2279
@bauer : das sind mir die Liebsten: „Selbst wenn ihr Radler in Recht seid, den Schmerz beim Unfall habt ihr.“ Du gibst also zu, dass, auch wenn der Radfahrer sich gemäß StVO absolut korrekt verhält, du dir trotzdem dein vermeintliches Recht auf freies Autofahren / gefühlte Vorfahrt / Überholen ohne seitlichen Mindestabstand (bitte passendes rücksichtsloses Verhalten selbständig wählen) nimmst und eine Gefährdung des Radlers mindestens billigend in Kaif nimmst. Ganz starkes Leistung. Wirklich wertvolles Mitglied der Gesellschaft.
2025-04-07 00:50:17 von ano_2279
@spooky: zunächst schade, dass du mit deinen niederträchtigen Kommentaren Mulders Spitznamen in den Dreck ziehst. Und dann: Selbstverständlich haben haben Straßenverkehr alle das gleiche Recht: die StVo. Die regelt das schon ziemlich gut. Oder darfst du mit deinem Auto in die Fußgängerzone, oder auf den Radweg? Solange sich alle an die StVO hielten (und das nicht mit gefühltem Wissen aus der Fahrschule vor 25 Jahren), wäre vielen (wenn nicht gar allen) geholfen. Manchmal genügte schon Oaragraph 1 (Grundregeln), Satz (1): Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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