Laut des Sozialgerichts in Dortmund..

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Laut des Sozialgerichts in Dortmund zählt das Einschlafen bei der Arbeit und das darauffolgende "vom Stuhl fallen und ve...

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Kommentar (1)    tags:  dortmundarbeitbei der arbeitarbeitsunfall

Laut des Sozialgerichts in Dortmund zählt das Einschlafen bei der Arbeit und das darauffolgende "vom Stuhl fallen und verletzen" als Arbeitsunfall.

Kommentare

2024-11-17 18:25:46 von ano_8177

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Dumm nur, dass das Sozialgericht das nicht zu entscheiden hat!

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