Anruf um 04:39 Uhr vom Pflegeheim..

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Anruf um 04:39 Uhr vom Pflegeheim, 
die Angehörige sei verstorben.

Anruf vom Pflegeheim um 06:11 Uhr,
es handelt sich um...

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Anruf um 04:39 Uhr vom Pflegeheim, die Angehörige sei verstorben. Anruf vom Pflegeheim um 06:11 Uhr, es handelt sich um einen unverzeih- lichen Irrtum, es täte ihnen unendlich leid. So ein Tag ist das heute…

Kommentare

2024-12-13 20:46:28 von ano_9244

+9 (19)

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Unglaublich. Der Bewohner/Patient gilt erst als verstorben, wenn der Arzt die entsprechende Untersuchung durchgeführt und die Todesbescheinigung ausgestellt hat. Vorher reden wir von einer Person ohne Vitalzeichen. Wenn man vorher anruft, kann es mal peinlich werden. Oder wenn man so blöd ist und die Leute verwechselt. Im genannten Fall können beide Varianten möglich sein, das geht aus den Angaben nicht hervor.

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2024-12-13 23:29:42 von ano_9130

+2 (10)

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Wenn man hinterher den falschen anruft (wie möglicherweise im vorliegenden Fall), wäre das weniger peinlich?

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2024-12-14 08:21:22 von ano_9244

+1 (9)

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Natürlich nicht, hat aber auch niemand gesagt.

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2024-12-14 00:29:30 von Wolke

+1 (9)

Avatar von Wolke

Nimm es nicht so tragisch. Freitag, der 13. halt.

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