Anruf um 04:39 Uhr vom Pflegeheim..
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Kommentar (4)
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Anruf um 04:39 Uhr vom Pflegeheim,
die Angehörige sei verstorben.
Anruf vom Pflegeheim um 06:11 Uhr,
es handelt sich um einen unverzeih-
lichen Irrtum, es täte ihnen
unendlich leid.
So ein Tag ist das heute…
Kommentare
2024-12-13 20:46:28 von ano_9244
Unglaublich. Der Bewohner/Patient gilt erst als verstorben, wenn der Arzt die entsprechende Untersuchung durchgeführt und die Todesbescheinigung ausgestellt hat. Vorher reden wir von einer Person ohne Vitalzeichen. Wenn man vorher anruft, kann es mal peinlich werden. Oder wenn man so blöd ist und die Leute verwechselt. Im genannten Fall können beide Varianten möglich sein, das geht aus den Angaben nicht hervor.
2024-12-13 23:29:42 von ano_9130
Wenn man hinterher den falschen anruft (wie möglicherweise im vorliegenden Fall), wäre das weniger peinlich?
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