Das Landgericht Koblenz hat entschieden..

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Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Mieter, der beim Auszug seine Möbel im Aufzug transportierte und dabei die ...

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Kommentar (10)    tags:  mietermöbelaufzugzahlen

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Mieter, der beim Auszug seine Möbel im Aufzug transportierte und dabei die Innenverkleidung zerkratzte, 13.550 Euro für die Reparaturkosten zahlen muss.

Kommentare

2024-12-28 09:19:57 von ano_6172

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Warum muss das vom Gericht entschieden werden? Wenn ich etwas kaputt mache, dann ist es Ehrensache für die Reparatur aufzukommen.

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2024-12-29 16:29:01 von ano_3117

+7 (9)

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rein theoretisch, müsste da nicht meine Versicherung einspringen? Also sollte da gar kein Gericht mit gebraucth werden

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2024-12-28 11:52:44 von ano_3121

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Und?

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2024-12-29 08:07:11 von ano_8217

+7 (33)

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Ausserdem wurde er verurteilt, jeden Tag den umgefallenen Sack Reis in China wieder aufzustellen ...... ;-)

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2024-12-29 09:25:52 von ano_9188

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Und wer will diesen Oberrotz wissen??
Für wie wichtig muss man sich halten, um sowas zu posten?!?

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2024-12-29 09:46:34 von ano_5191

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Wenn du sonst nix hast und kannst, mußte sowas posten.

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2024-12-29 09:45:14 von ano_5191

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Danke, wirklich sehr interessant.


Sarkasmus aus.

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2024-12-29 10:15:35 von ano_7422

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-12-29 18:02:58 von ano_2250

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Mich würde sehr interessieren, ob das auch für für abgebrochene Klingeln am umgefallenen Fahrrad gilt.

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2024-12-30 13:40:39 von ano_7245

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roflol

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