Das Landgericht Koblenz hat entschieden..
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Kommentar (10)
tags: mieter möbel aufzug zahlen
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Mieter, der beim Auszug seine Möbel im Aufzug transportierte und dabei die Innenverkleidung zerkratzte, 13.550 Euro für die Reparaturkosten zahlen muss.
Kommentare
2024-12-28 09:19:57 von ano_6172
Warum muss das vom Gericht entschieden werden? Wenn ich etwas kaputt mache, dann ist es Ehrensache für die Reparatur aufzukommen.
2024-12-29 16:29:01 von ano_3117
rein theoretisch, müsste da nicht meine Versicherung einspringen? Also sollte da gar kein Gericht mit gebraucth werden
2024-12-29 08:07:11 von ano_8217
Ausserdem wurde er verurteilt, jeden Tag den umgefallenen Sack Reis in China wieder aufzustellen ...... ;-)
2024-12-29 09:25:52 von ano_9188
Und wer will diesen Oberrotz wissen??
Für wie wichtig muss man sich halten, um sowas zu posten?!?
2024-12-29 10:15:35 von ano_7422
Geschichteln aus dem Paulanergarten. Plausibilitätskontrolle: Streitwert bis 50.000 Euro: zuständig ist das Amtsgericht.
2024-12-29 18:02:58 von ano_2250
Mich würde sehr interessieren, ob das auch für für abgebrochene Klingeln am umgefallenen Fahrrad gilt.
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