Die Sonderrechte von Polizei und Feuerwehr gelten nicht..
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Kommentar (1)
tags: polizei feuerwehr verkehrsunfall
Die Sonderrechte von Polizei und Feuerwehr gelten nicht schrankenlos.
So muss ein Polizeibeamter, der während einer Einsatzfahrt einen Verkehrsunfall verursacht, für Schäden am Dienstfahrzeug aufkommen, wenn er innerorts mit 92 km/h an einer leichten Rechtskurve vorbei rast. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Kommentare
2025-01-08 10:19:20 von ano_5253

Und sich dann über Nachwuchsmangel beschweren. So tickt Deutschland.

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