Die Sonderrechte von Polizei und Feuerwehr gelten nicht..

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Die Sonderrechte von Polizei und Feuerwehr gelten nicht schrankenlos.
So muss ein Polizeibeamter, der während einer Einsatzf...

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Kommentar (1)    tags:  polizeifeuerwehrverkehrsunfall

Die Sonderrechte von Polizei und Feuerwehr gelten nicht schrankenlos. So muss ein Polizeibeamter, der während einer Einsatzfahrt einen Verkehrsunfall verursacht, für Schäden am Dienstfahrzeug aufkommen, wenn er innerorts mit 92 km/h an einer leichten Rechtskurve vorbei rast. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Kommentare

2025-01-08 10:19:20 von ano_5253

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Und sich dann über Nachwuchsmangel beschweren. So tickt Deutschland.

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