Im deutschen Strafprozess ist es vorgeschrieben..
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Kommentar (8)
tags: aufstehen richter
Im deutschen Strafprozess ist es vorgeschrieben, dass alle Anwesenden aufstehen müssen, sowohl bei der Urteilsverkündung als auch beim erstmaligen Betreten des Saals durch den Richter. Eine Weigerung kann als „ungebührliches Verhalten" eingestuft werden und mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu einer Woche geahndet werden.
Kommentare
2025-01-28 07:53:31 von ano_3229
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-01-29 06:50:49 von palo-schlempa
Für Richter, welche Straffällige RAL 8000 mit verlogenen Begründungen freisprechen, keinen Respekt meinerseits.
2025-01-29 08:36:45 von ano_2250
Ja und? Da steht es schon lange aufgeschrieben. Galt ungeschrieben lange Zeit für alle, wenn jemand z.B. zu einem Meeting, Konferenz usw. hinzukam und den Rsum betrat. Heute soll es richtig srin, wenn man stumpf sitzen bleibt und auf seinem Handy Erklärbär-Posts ober "Respekt" verteilt?
2025-01-29 14:39:33 von ano_7422
Es stimmt nicht, dass das in der Strafprozessordnung steht. Es stimmt allerdings, dass es in Nr. 124 Abs. 2 S. 2 der Richtlinien für Strafverfahren und Bußgeldverfahren (RiStBV) steht. Es stimmt auch, dass es ganz normaler Respekt ist aufzustehen, wenn jemand den Raum betritt.
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