Das bewusste Zuparken eines fremden Autos oder das..

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Das bewusste Zuparken eines fremden Autos oder das absichtliche Blockieren einer Zufahrt kann als Nötigung im Straßenverkehr ...

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Kommentar (3)    tags:  autospersonenmachen

Das bewusste Zuparken eines fremden Autos oder das absichtliche Blockieren einer Zufahrt kann als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden. Personen, die sich dieser Handlung schuldig machen, können mit hohen Geldstrafen oder einer Haftstrafe belegt werden.

Kommentare

2025-02-04 10:15:17 von ano_0180

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Denen sollte der Führerschein weggenommen werden. Und wenn sie keinen Führerschein haben, dann eine saftige Geldstrafe

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2025-02-04 11:23:16 von ano_0199

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Das ist grober Unfug, denn das Halten/Parken fällt noch wie vor in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten – zuständig für den ruhenden Verkehr sind die Ordnungsämter und nicht die Polizei.
Wer eine Einfahrt blockiert, muss sich später das Auto von einer Verwahrstelle abholen, weil das Auto abgeschleppt wurde. Das »bewusste Zuparken« eines anderen Pkw zu beweisen ist überhaupt kaum möglich und schon mal gar nicht strafbewehrt.
Weder die Straßenverkehrsordnung noch der aktuelle Bußgeldkatalog haben auch nur den kleinsten Passus, wo eine Haftstrafe angedroht wird!

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2025-02-04 19:21:37 von ano_3121

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Hätte hätte Fahrradkette

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