Das Amtsgericht Detmold hat entschieden, dass Mieter, die..

» «

Das Amtsgericht Detmold hat entschieden, dass Mieter, die mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür ihres Vermieters schlagen...

(+121)

Kommentar (5)    tags:  mieter

Das Amtsgericht Detmold hat entschieden, dass Mieter, die mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür ihres Vermieters schlagen, fristlos gekündigt werden dürfen.

Kommentare

2025-02-05 12:18:05 von ano_3252

+7 (21)

Avatar

Verstehe dieses Urteil nicht.

Reply

2025-02-06 09:45:42 von ano_2201

+1 (61)

Avatar

Es war ein Deutscher der verurteilt wurde, deshalb. Wärs ein Migrant hätte man Verständnis für ihn gezeigt und eine Demo gegen den Vermieter gestartet.

Reply

2025-02-06 10:26:29 von ano_3189

-3 (45)

Avatar

Man muss schon Flüchtling sein, um nicht gekündigt zu werden, wenn man einem Polizisten ein Messer in den Rücken sticht.

Reply

2025-02-06 10:52:38 von skodayb

+11 (25)

Avatar

Das war der Generalschlüssel

Reply

2025-02-06 19:28:05 von ano_4924

+8 (14)

Avatar

Es war bestimmt eine grenzwertige Entscheidung. Warum hatte der Vermieter eigentlich eine Wohnungstür und damit den Mieter durch provozierende Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit "traumatisiert"? Da muss man sich doch wehren!

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen