Das Amtsgericht Detmold hat entschieden, dass Mieter, die..
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Kommentar (5)
tags: mieter
Das Amtsgericht Detmold hat entschieden, dass Mieter, die mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür ihres Vermieters schlagen, fristlos gekündigt werden dürfen.
Kommentare
2025-02-06 09:45:42 von ano_2201
Es war ein Deutscher der verurteilt wurde, deshalb. Wärs ein Migrant hätte man Verständnis für ihn gezeigt und eine Demo gegen den Vermieter gestartet.
2025-02-06 10:26:29 von ano_3189
Man muss schon Flüchtling sein, um nicht gekündigt zu werden, wenn man einem Polizisten ein Messer in den Rücken sticht.
2025-02-06 19:28:05 von ano_4924
Es war bestimmt eine grenzwertige Entscheidung. Warum hatte der Vermieter eigentlich eine Wohnungstür und damit den Mieter durch provozierende Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit "traumatisiert"? Da muss man sich doch wehren!
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