Das Amtsgericht Detmold hat entschieden, dass Mieter, die..

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Das Amtsgericht Detmold hat entschieden, dass Mieter, die mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür ihres Vermieters schlagen...

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Kommentar (5)    tags:  mieter

Das Amtsgericht Detmold hat entschieden, dass Mieter, die mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür ihres Vermieters schlagen, fristlos gekündigt werden dürfen.

Kommentare

2025-02-05 12:18:05 von ano_3252

+8 (22)

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Verstehe dieses Urteil nicht.

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2025-02-06 09:45:42 von ano_2201

+2 (64)

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Es war ein Deutscher der verurteilt wurde, deshalb. Wärs ein Migrant hätte man Verständnis für ihn gezeigt und eine Demo gegen den Vermieter gestartet.

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2025-02-06 10:26:29 von ano_3189

-5 (47)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-02-06 10:52:38 von skodayb

+11 (25)

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Das war der Generalschlüssel

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2025-02-06 19:28:05 von ano_4924

+8 (18)

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Es war bestimmt eine grenzwertige Entscheidung. Warum hatte der Vermieter eigentlich eine Wohnungstür und damit den Mieter durch provozierende Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit "traumatisiert"? Da muss man sich doch wehren!

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