Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden..

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Empfänger von Sozialhilfe keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für...

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Empfänger von Sozialhilfe keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bordellbesuche haben. Dieses Urteil folgte auf die Forderung eines Hartz-IV-Empfängers, der beim Sozialamt finanzielle Unterstützung für vier Bordellbesuche pro Monat beantragt hatte.

Kommentare

2025-03-06 12:49:56 von Wolke

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Avatar von Wolke

Wenn er keine Arme hat, ist die Forderung berechtigt.

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2025-03-07 11:21:00 von ano_2059

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Wollte einmal im Jahr zum Mars fliegen, kann ich mir von meinem Gehalt nicht leisten. Wurde vom Sozialgericht auch abgelehnt

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2025-03-07 11:35:03 von ano_2201

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Schönes Beispiel mal wieder wie gut es diesen Hartzis geht. Wie ROTZEFRECH dieses faule Pack einfach ist. Keine ABSOLUT KEINE Bargelder mehr NUR NOCH Geldkarte, und einmal im Monat PFLICHTTERMIN mit Rechtfertigung für was das Geld ausgegeben wurde. Sobald Tabak, Alk, etc auf den Belegen sind, DIREKT Leistung sperren. Und SOFORT PFLICHT für Allgemeinnützige Arbeit.

Was denkst du WIE SCHNELL die dann richtige Arbeit finden. Siehe Italien, die habens richtig gemacht.

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