Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im März 2004..
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Kommentar (2)
tags: märz
Das Verwaltungsgericht Ansbach
hat im März 2004 entschieden,
dass Sozialhilfeempfänger keinen
Anspruch auf zusätzliche Leistungen
für Bordellbesuche haben.
Ein 35-jähriger Sozialhilfeempfänger
hatte beantragt, dass das Sozialamt
die Kosten für seine Bordellbesuche
übernimmt, da seine Ehefrau seit der
Geburt des gemeinsamen Sohnes im Jahr
2002 in Thailand lebte und er
"erhebliche sexuelle Bedürfnisse"
geltend machte.
Das Gericht lehnte den Antrag ab und
betonte, dass solche Ausgaben bereits
durch den Regelsatz der Sozialhilfe
abgedeckt seien.
Kommentare
2025-03-22 14:33:44 von Wolke

Für das, was der Regelsatz hergibt, bekommt er höchstens eine zahnlose Oma.

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