Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im März 2004..

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Das Verwaltungsgericht Ansbach 
hat im März 2004 entschieden, 
dass Sozialhilfeempfänger keinen 
Anspruch auf zusätzliche ...

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Kommentar (2)    tags:  märz

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im März 2004 entschieden, dass Sozialhilfeempfänger keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bordellbesuche haben. Ein 35-jähriger Sozialhilfeempfänger hatte beantragt, dass das Sozialamt die Kosten für seine Bordellbesuche übernimmt, da seine Ehefrau seit der Geburt des gemeinsamen Sohnes im Jahr 2002 in Thailand lebte und er "erhebliche sexuelle Bedürfnisse" geltend machte. Das Gericht lehnte den Antrag ab und betonte, dass solche Ausgaben bereits durch den Regelsatz der Sozialhilfe abgedeckt seien.

Kommentare

2025-03-22 14:33:44 von Wolke

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Avatar von Wolke

Für das, was der Regelsatz hergibt, bekommt er höchstens eine zahnlose Oma.

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2025-03-22 16:13:41 von ano_1223

0 (2)

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Ist der armamputiert?

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