Der Solidaritätszuschlag, eine Ergänzungsabgabe...
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Kommentar (1)
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Der Solidaritätszuschlag, eine Ergänzungsabgabe zur Finanzierung der Wiedervereinigung, ist noch verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies damit heute die Verfassungsbeschwerden von sechs FDP-Politikern zurück. Obwohl die Wiedervereinigung schon 35 Jahre her ist, soll immer noch ein finanzieller Mehrbedarf bestehen.
Kommentare
2025-03-27 14:40:21 von ano_1223
Ja, aber der besteht auf der Weststeite und nicht auf der Ostseite.
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