Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht in der Lage..

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Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht in der Lage, wirksame Abonnement-Verträge abzuschließen. 
Daher sind solche ...

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Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht in der Lage, wirksame Abonnement-Verträge abzuschließen. Daher sind solche Abos, die beispielsweise von Kindern online eingegangen wurden, unwirksam und es besteht keine Zahlungspflicht.

Kommentare

2025-03-30 10:46:36 von ano_4202

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Bei Abos gilt das noch bis 18 Jahren.

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2025-03-31 06:16:59 von ano_3121

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Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Kinder unter Sieben sollten überhaupt keinen Zugang zum Internet haben.

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