Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht in der Lage..
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Kommentar (2)
tags: kinder von kindern von kinder online
Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht in der Lage, wirksame Abonnement-Verträge abzuschließen.
Daher sind solche Abos, die beispielsweise von Kindern online eingegangen wurden, unwirksam und es besteht keine Zahlungspflicht.
Kommentare
2025-03-31 06:16:59 von ano_3121
Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Kinder unter Sieben sollten überhaupt keinen Zugang zum Internet haben.
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