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Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Kinder mit einem Bruttoeinkommen von über 100.000€ pro Jahr zur Zahlung von Elte...

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Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Kinder mit einem Bruttoeinkommen von über 100.000€ pro Jahr zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden können, wenn das Elternteil pflegebedürftig wird. In diesem Fall bleibt dem Kind jedoch ein Anteil in Höhe von etwa 70% des bereinigten Einkommens, das den Mindestselbstbehalt (derzeit 2.650€) übersteigt.

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