Wenn ein Flug ausfällt...
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tags: wenn flug unerwartet zahlen
Wenn ein Flug ausfällt, weil der Co-Pilot
unerwartet verstirbt, muss die Fluggesellschaft
den Passagieren trotzdem eine Entschädigung
zahlen. Ein plötzlicher Sterbefall ist zwar
tragisch, wird jedoch laut einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht als
außergewöhnlicher Umstand im Sinne der
Fluggastrechteverordnung angesehen.
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