Wenn ein Flug ausfällt...

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Wenn ein Flug ausfällt, weil der Co-Pilot 
unerwartet verstirbt, muss die Fluggesellschaft 
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Wenn ein Flug ausfällt, weil der Co-Pilot unerwartet verstirbt, muss die Fluggesellschaft den Passagieren trotzdem eine Entschädigung zahlen. Ein plötzlicher Sterbefall ist zwar tragisch, wird jedoch laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung angesehen.

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