Das Oberlandesgericht Nürnberg hat klargestellt...
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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat klargestellt, dass ein Anwalt keinen Anspruch darauf hat, die gesamte 7000-seitige digitale Akte auf Kosten der Staatskasse (1872 EUR) auszudrucken. In einer Zeit, in der die Justiz zunehmend digital arbeitet, könne man auch mit der elektronischen Akte arbeiten.
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