Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz....
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Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er die Hundehaltung einmal genehmigt hat. Selbst bei kleineren Schäden in der Wohnung darf bei artgerechter Haltung kein Schadensersatz gefordert werden.
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