Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch darauf..
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Kommentar (3)
tags: jobcenter
Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch darauf, ihre Bescheide vom Jobcenter in plattdeutscher Sprache zu erhalten. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat aufgrund einer "völlig substanzlosen Klage" einen Kläger zur Zahlung von Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro verurteilt.
Kommentare
2025-05-20 17:24:56 von ano_7231
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2025-05-21 18:26:38 von ano_3637
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