Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch darauf..
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Kommentar (3)
tags: jobcenter
Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch darauf, ihre Bescheide vom Jobcenter in plattdeutscher Sprache zu erhalten. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat aufgrund einer "völlig substanzlosen Klage" einen Kläger zur Zahlung von Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro verurteilt.
Kommentare
2025-05-21 18:26:38 von ano_3637
War es heute schon irgendwo zu heiß ?
Oder wie kommt man darauf, sowas zu posten ?
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