Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch darauf..

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Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch darauf, ihre Bescheide vom Jobcenter in plattdeutscher Sprache zu erhalten. Das La...

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Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch darauf, ihre Bescheide vom Jobcenter in plattdeutscher Sprache zu erhalten. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat aufgrund einer "völlig substanzlosen Klage" einen Kläger zur Zahlung von Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro verurteilt.

Kommentare

2025-05-20 17:24:56 von ano_7231

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2025-05-21 18:26:38 von ano_3637

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2025-05-23 17:21:06 von ano_3133

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Bravo!

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