Es ist nicht zulässig, als Veranstalter eines Festivals..

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Es ist nicht zulässig, als Veranstalter eines Festivals Gebühren für das bargeldlose Aufladen von Bezahlchips sowie für die R...

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Kommentar (2)    tags:  praxis

Es ist nicht zulässig, als Veranstalter eines Festivals Gebühren für das bargeldlose Aufladen von Bezahlchips sowie für die Rückerstattung von Restguthaben zu erheben. Diese Praxis verstößt gegen geltendes Verbraucherrecht - so das Landgericht Berlin II.

Kommentare

2025-05-22 08:06:37 von ano_7231

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Sagt der Erklärbär.

Reply

2025-05-23 12:53:55 von ano_8230

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Uiiii - ist das lustig ! ...... ;-)

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