Auch wenn der Arbeitgeber trotz eines vertraglichen Verbots..

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Auch wenn der Arbeitgeber trotz eines vertraglichen Verbots über mehrere Jahre hinweg geduldet hatte, dass der Hund mit zur A...

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Auch wenn der Arbeitgeber trotz eines vertraglichen Verbots über mehrere Jahre hinweg geduldet hatte, dass der Hund mit zur Arbeit gebracht wird, bleibt das Mitbringen dennoch unzulässig eine Duldung sei keine Erlaubnis, und es liege auch keine betriebliche Übung vor. Das stellte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf klar.

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