Warentrennstabverordnung..
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Kommentar (2)
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Warentrennstabverordnung -
Die Warentrennstabverordnung regelt die Zuständigkeit des Kunden, seine Waren ordnungsgemäß von den Waren der nachfolgenden Person zu trennen.
Jeder Kunde ist verpflichtet, das Ende seiner Kassenbandwarenlegeaktivität durch das setzen des Warentrennstabs hinter Seine Waren, eindeutig zu markieren.
Sollte der Kunde dies vergessen, ist er von der nachfolgenden Person freundlich auf seine Pflicht hinzuweisen.
Sollt er sich weigern dieser Aufforderung nach kommen, erklärt er sich damit bereit, die Waren Jes nachfolgenden Kunden zu bezahlen.
Kommentare
2025-06-26 08:22:11 von ano_7240
Einfach nur gequirrlte Scheiße.
Das Angebot entsteht, seitens des Kunden, an der Kasse. Daher kann ich das Angebot (Waren des folgenden Kunden) auch ablehnen. Was soll so ein Müll?
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