Finanzbeamte dürfen nicht unangekündigt die Wohnung..
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Kommentar (7)
tags: wohnung steuererklärung
Finanzbeamte dürfen nicht unangekündigt die Wohnung eines Steuerpflichtigen besichtigen, um zu prüfen, ob ein häusliches Arbeitszimmer tatsächlich wie in der Steuererklärung angegeben genutzt wird. Auch wenn der Steuerzahler zustimmt, ist dies mit der verfassungsrechtlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG nicht vereinbar so der Bundesfinanzhof.
Kommentare
2025-07-01 18:19:55 von ano_1425
Die Steuerfahndung kann dir sogar nachts die Bude auseinander nehmen.
2025-07-02 15:45:37 von skodayb
Mir wurde von der Polizei schon mitgeteilt, dass man nicht das Recht hat fremde Personen welche ohne sich ohne Erlaubnis auf dem Grundstück befinden anzusprechen. Auf die Ansage hin das es sich eventuell um Hausfriedensbruch handeln könnte würde mir mitgeteilt " Ist das überhaupt ihr Grundstück" So funktioniert der Rechtsstaat.
2025-07-02 16:11:14 von ano_2198
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-07-02 17:10:23 von MvBlei
Eure Kinder verrecken, weil Ihr nur besoff auf Eurer Couch gammelt...
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