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Weil ein Hauptfeldwebel Sex mit der Ehefrau eines Kameraden hatte, durfte ihm laut Bundesverwaltungsgericht die Bezüge gekürz...

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Weil ein Hauptfeldwebel Sex mit der Ehefrau eines Kameraden hatte, durfte ihm laut Bundesverwaltungsgericht die Bezüge gekürzt werden - denn obwohl der Ehemann bereits aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, bestand die Ehe formal weiter. Das Verhalten verletzte die Kameradschaftspflicht, gefährdete das Vertrauen in der Truppe und war somit keine Privatsache.

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