Das Amtsgericht Sonneberg hat entschieden..
» «

Kommentar (0)
tags: kinder wohnung
Das Amtsgericht Sonneberg hat entschieden,
dass die Kindesmutter nicht berechtigt ist,
vor jedem Umgangsbesuch der Kinder die
Wohnung des Kindesvaters zu betreten, um dort
zu kontrollieren, ob sogenannte "Sex-Utensilien"
sicher verwahrt sind. Das Gericht stellte klar,
dass eine solche Auflage nicht durch das
Umgangsrecht gedeckt ist.
Kommentare
noch keine Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

WITZE
Gut Schwach (+33)