Wer unverschuldet Opfer..
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Wer unverschuldet Opfer eines Feuerwehreinsatzes wird - etwa weil die Einsatzkräfte versehentlich die falsche Wohnungstür aufbrechen - hat Anspruch auf Geldentschädigung von der Gemeinde, auch wenn der Einsatz selbst rechtmäßig war.
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