Autofahrer ist es gestattet..

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Autofahrer ist es gestattet, ihr Handy an einer roten Ampel zu benutzen, sofern der Motor des Fahrzeugs
vollständig ausgesch...

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Kommentar (2)    tags:  autofahrerhandyampel

Autofahrer ist es gestattet, ihr Handy an einer roten Ampel zu benutzen, sofern der Motor des Fahrzeugs vollständig ausgeschaltet ist.

Kommentare

2025-07-24 14:05:34 von DomestosKakerlakis

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Das Ganze hätte anders formuliert sein müssen, denn wenn ein Auto eine Start-Stopp-Einrichtung hat, gilt das Abschalten des Motors durch die Einrichtung nicht als abschalten im rechtlichen Sinn. Dazu müsste nämlich die Zündung abgeschaltet bzw. der Zündschlüssel sogar abgezogen sein.
Das ist in § 23 Absatz 1a in der StVO geregelt.
Das Problem ist nämlich tatsächlich, dass manch einer glaubt, dass der Motor mit Start/Stopp tatsächlich ausgeschaltet wäre. Dieser Irrtum kostet in aller Regel 100,– € Bußgeld (+ Verwaltungsgebühren) und 1 Punkt in Flensburg. Einem Fahranfänger droht dasselbe, wobei sich zusätzlich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar besucht werden muss. Dazu gibt die Straßenverkehrsbehörde eine Frist von 3 Monaten; wird die Anordnung nicht befolgt, wird der Führerschein eingezogen.

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2025-07-25 05:09:56 von buchi

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Tja, beknacktes Deutschland.

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