Das Verwaltungsgericht Berlin entschied..

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Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Polizei einen Aktivisten der "Letzten Generation" bei einer Block...

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Kommentar (4)    tags:  berlinpolizeiaktivisten

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Polizei einen Aktivisten der "Letzten Generation" bei einer Blockade nicht mit Schmerzgriffen von der Straße hätte zwingen dürfen. Einfaches Wegtragen hätte genügt. Das Urteil setzt erstmals klare Grenzen für den polizeilichen Einsatz von Schmerzgriffen bei friedlichen Demonstrationen und gilt als deutliches Signal für die Stärkung der Versammlungsfreiheit.

Kommentare

2025-08-07 11:04:01 von ano_6252

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Ich vermisse die Polizei der 70er/80er Jahre. Mit Verstand und Augenmaß, aber auch wenn nötig feste drauf wenn einmal ne Ansage nicht befolgt wurde. Da hatte man noch Respekt vor dem Uniformträger.
Gerade bei den ganzen linken Spinnern heute, oder diesen deutschen und arabischen Pro-Palästina-Idioten wäre ein kräftiger Schlagstockeinsatz empfehlenswert und lehrreich.

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2025-08-07 12:40:42 von ano_9937

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-08-07 11:16:46 von ano_2148

+33 (77)

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Den Teil der Bevölkerung, der den Staat durch seine tägliche Arbeit am Leben hält, in Geiselhaft nehmen und dann rumheulen, wenn sie angemessen (!) weggetragen werden. Die Gerichte sind auch von Idioten durchsetzt, wie nicht nur die DUH-Urteile belegen!

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2025-08-07 12:21:39 von Senkspreizfuss

+24 (44)

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Das VG ist die unterste Instanz. Ich hoffe, das OVG oder das BVerwG kassieren dieses Urteil.

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