Weil sie sich 1964 in Busan..
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Kommentar (1)
tags: zunge damals
Weil sie sich 1964 in Busan gegen einen sexuellen Übergriff wehrte und ihrem Angreifer ein Stück der Zunge abbiss, wurde eine damals 18-Jährige härter bestraft als der Täter: Sie erhielt zehn Monate Haft auf Bewährung, während er lediglich sechs Monate Haft auf Bewährung bekam. Und das auch nicht wegen des Übergriffs, sondern nur, weil er am Folgetag in ihr Haus eindrang. Nun soll dieser Justizskandal in einem neuen Verfahren für die heute 78-Jährige korrigiert werden.
Kommentare
2025-08-09 10:22:01 von Katana_de_Beste
richtig, es wieder aufzurollen. Allerdings wusste ich nicht, dass noch andere Straftaten als Mord und Totschlag nie verjähren.
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