Gegen eine hochschwangere Frau..

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Kommentar (1)    tags:  frauentbindung

Gegen eine hochschwangere Frau sollte eine Zwangsräumung stattfinden - und zwar nur vier Tage vor der geplanten Entbindung per Kaiserschnitt. Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Zwangsvollstreckung vorläufig. Denn das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die Menschenwürde verpflichten den Staat auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zu besonderer Sorgfalt.

Kommentare

2025-08-09 12:15:52 von ano_1266

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Jammer, jammer, die Zwangsvollstreckung ist der letzte Schritt in einer langen Reihe von Maßnahmen. Die Dame har gewußt was auf Sie zukommt und es darauf angelegt. Klare Fehlentscheidung.

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