Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden..

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Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden darf, nur weil er seinen Chef auß...

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Kommentar (5)    tags:  kölnchef

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden darf, nur weil er seinen Chef außerhalb der Arbeitszeit nicht grüßt.

Kommentare

2025-08-14 07:25:32 von Danlageberater

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Wär mir auch fast mal passiert. Allerdings hatte ich meinen
Chef deswegen nicht gegrüßt, weil ich hoffte er sieht mich nicht,
als ich ihm in der Kneipe begegnete obwohl ich krankgeschrieben war.

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2025-08-14 08:29:38 von ano_1565

+7 (27)

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Wenn so ein "Fall" es bis zum Landesarbeitsgericht schafft, braucht man sich nicht wundern, dass öffentliche Gelder auch woanders sinnlos verpulvert werden.

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2025-08-14 10:24:41 von ano_2158

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Da haben die Grichte aber nur wenig Einfluss drauf - es sind die Kläger und in evtl Folgeinstanzen auch die Beklagten, wenn ihnen das erstinstanzliche Urteil nicht passt

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2025-08-14 08:53:20 von ano_1232

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Diese Zeiten der straffen Teilung nach sozialen Schichten ist gottlob vorbei.
Ich kenne das selber noch gut, als meine Oma im Laden bedient hat. Da musste sie die Frauen aus der Nachbarschaft fein abgestuft nach dem Status ihres Ehemannes am Bauch pinseln. Ich fand das als Steppke äußerst merkwürdig.

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2025-08-15 14:27:29 von ano_2924

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Ob dieses Urteil auch gilt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef außerhalb der Arbeitszeit verprügelt?

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