Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden..
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Kommentar (5)
tags: köln chef
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden darf, nur weil er seinen Chef außerhalb der Arbeitszeit nicht grüßt.
Kommentare
2025-08-14 07:25:32 von Danlageberater
Wär mir auch fast mal passiert. Allerdings hatte ich meinen
Chef deswegen nicht gegrüßt, weil ich hoffte er sieht mich nicht,
als ich ihm in der Kneipe begegnete obwohl ich krankgeschrieben war.
2025-08-14 08:29:38 von ano_1565
Wenn so ein "Fall" es bis zum Landesarbeitsgericht schafft, braucht man sich nicht wundern, dass öffentliche Gelder auch woanders sinnlos verpulvert werden.
2025-08-14 10:24:41 von ano_2158
Da haben die Grichte aber nur wenig Einfluss drauf - es sind die Kläger und in evtl Folgeinstanzen auch die Beklagten, wenn ihnen das erstinstanzliche Urteil nicht passt
2025-08-14 08:53:20 von ano_1232
Diese Zeiten der straffen Teilung nach sozialen Schichten ist gottlob vorbei.
Ich kenne das selber noch gut, als meine Oma im Laden bedient hat. Da musste sie die Frauen aus der Nachbarschaft fein abgestuft nach dem Status ihres Ehemannes am Bauch pinseln. Ich fand das als Steppke äußerst merkwürdig.
2025-08-15 14:27:29 von ano_2924
Ob dieses Urteil auch gilt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef außerhalb der Arbeitszeit verprügelt?
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