Sollte man Sozialleistungen kürzen..

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Sollte man Sozialleistungen kürzen, wenn jemand Jobangebote ablehnt?

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Sollte man Sozialleistungen kürzen, wenn jemand Jobangebote ablehnt?

Kommentare

2025-08-26 10:42:35 von Lisbeth

-25 (87)

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Nein.

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2025-08-26 17:16:07 von ano_5121

+19 (41)

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Aber selbstverständlich.

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2025-08-27 11:12:12 von ano_0883

-5 (21)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-08-26 10:48:47 von ano_4106

-22 (66)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-08-26 11:04:40 von malü

-18 (66)

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Analayse der Antworten:
Kürzungen nein = selbst von den Kürzungen Betroffene
Kürzungen ja = Die, die Sozialleistungen erst erarbeiten müssen und deshalb weniger Netto vom Brutto haben.

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2025-08-26 11:09:10 von MaxMuster

+23 (71)

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Typisch, wieder mal viel zu einfach gedacht.

Ich hätte da ein Jobangebot an Sie malü: Pflegekraft auf 450 €-Basis.
Sind sie dabei? =)

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2025-08-26 12:49:51 von ano_1955

-12 (30)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-08-26 18:50:56 von malü

+1 (23)

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Sagt dir der Begriff Privatier etwas ?
Dann kannste dir ev auch vorstellen, daß es Menschen gibt, die auf den 450€ Job nicht angewiesen sind !
Lebt sich so nicht schlecht!

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2025-08-27 11:51:09 von ano_4231

+12 (20)

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Tja Herr MaxMuster.Ich BIN eine Pflegeperson in Häuslicher Pflege tätig,für 990 Euro[GB 5] und 24/7.Also umgerechnet,nichtmal 2 Euro/Stunde.Liebwnd gerne hätte ich Pflegejob auf minijobbasus,für 450 /520 Euro, wo mam aber max.20 Stunden pro Woche arbeitet!Also,erzählen Sie uns nichts über Pflege Jobs.Gehört zwischen schwierigste Berufe und ist noch dermaßen unternezahlt,das ist eine Schande. Als ob Gesundheit/Jugend, so selbstverständlich wäre.!

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2025-08-26 11:06:55 von ano_0188

+48 (62)

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Leistungskürzungen bei fehlender Mitwirkung sind auch heute schon möglich.

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2025-08-26 11:13:49 von ano_1111

+55 (69)

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Kommt auf die Situation an, warum abgelehnt wird.

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2025-08-26 11:18:14 von ano_1413

+62 (78)

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Wenn der Job unzumutbar ist durch zu weite Strecke, oder zu hohe Eigenkosten für Sprit oder PKW oder der Job gesundheitlich nicht geht, darf nicht gekürzt werden, ansonsten klares JA

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2025-08-26 11:18:28 von ano_5144

+4 (116)

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Es muss schon einigermaßen passen. Einen Chirurg zu zwingen als Küchenhilfe zu arbeiten erscheint mir unangemessen. Bei einer zumutbaren Tätigkeit sieht das schon anders aus.

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2025-08-26 11:25:14 von ano_4132

+10 (62)

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Zeigen Sie mir einen Chirurgen, der Sozialleistungen erhält ..... ;-)

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2025-08-26 12:09:24 von ano_5144

+23 (43)

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So was gibt es durchaus. Ich hab mal einen kennengelernt, der wegen seines Rückens nicht mehr operieren konnte. Hat dann aber eine andere medizinische Weiterbildung gemacht und hatte am Ende drei Ausbildungen.

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2025-08-26 12:04:22 von ano_3189

+5 (85)

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Wenn ich nur lese „zumutbar“. Wer sein Leben auf Kosten anderer bestreitet, hat anzunehmen, was auf dem Markt ist, um sich aus eigener Kraft zu finanzieren.
Meinetwegen noch mit einer Frist (Dauer des Arbeitslosengeldes I), aber ab dann muss alles angenommen werden. – Basta!
Wer dann ablehnt, soll jeglichen Anspruch auf staatliche Unterstützung verlieren. Nach der ersten Winternacht unter einer Brücke, wird mancher ganz schnell geerdet.

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2025-08-26 12:52:41 von ano_1955

+1 (39)

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Sag das mal den Omas gegen Recht.

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2025-08-26 12:53:23 von ano_3189

+162 (210)

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Noch ergänzend... Wer 40 Jahre und mehr „gebuckelt“ hat, der sollte eine angemessene Rente erhalten. Die hat er sich verdient, weil sie erarbeitet wurde.
Wer aber Sozialleistungen bekommt, weil er die Annahme einer nach seiner Ansicht unzumutbaren Arbeit verweigert, der soll auf der Straße pennen.

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2025-08-26 13:30:21 von ano_6107

+5 (55)

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Frau Merkels Goldstücke halten das so:
Bestehen den Integrationskurs nicht.
"Finden" aufgrund fehlender Deutschkenntnisse keinen Job.
Liegen auf der faulen Haut bzw. in der sozialen Hängematte.
Es ist so einfach!
Gilt für Deutsche natürlich nicht.

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2025-08-26 12:55:22 von Trigger nur in schlau

-7 (33)

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@maxmuster
Typisch wieder mal zu einfach gedacht.
Dein Jobangebot egal in welcher Branche mit 450,- im Monat ist doch quatsch.

Natürlich ist nicht jeder faul, aber ein bekannter der Kellner ist, findet seit 30 Jahren keine Arbeit.
Die beim Amt haben dafür Verständnis

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2025-08-26 13:04:40 von skodayb

+9 (43)

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Die Mitarbeiter beim Amt müssen besser geschult werden, damit man genau diese Menschen erkennt die nicht arbeiten, sondern nur Stütze haben wollen.

Desweiteren habe ich jetzt schon mehrfach von Zugewanderten gehört, das Mitarbeiter auf dem Amt mit Unverständnis reagieren wenn diese Menschen arbeiten möchten. Es wird gesagt: Warum willst du arbeiten, du bekommst Geld von uns. Diese Mitarbeiter gehören genauso zur Rechenschaft gezogen bzw. entfernt.

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2025-08-26 15:10:48 von ano_1352

+10 (34)

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Aber selbstverständlich sollte man die Soz. Hilfe streichen für den der nicht arbeiten will.

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2025-08-26 17:14:54 von ano_5121

+7 (29)

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Natürlich müssen bei wiederholten Ablehnungen die Leistungen gekürzt werden. Und zwar drastisch.

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2025-08-26 18:25:27 von ano_1565

+5 (21)

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Ohne Leistungen stellt sich die Frage erst gar nicht.

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2025-08-26 18:32:59 von ano_1169

+25 (49)

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Ein derart kurz gefasstes Statement verursacht bei mir ein klares: NEIN.

Begründung: ca 1,8 Mio Sozialhilfeempfänger (aka Bürgergeld) sind Jugendliche in Ausbildung (i.d.R. weil der Vater/die Eltern keinen Unterhalt leisten können/wollen)

2. Begründung: Meine Mutter hat vom Amt mal einen Job angeboten bekommen, wo sie abzüglich Fahrtkosten im Monat ca 180 DM netto übrig gehabt hätte. (Sie hat dann privat rumgehört und einen viel besseren Job bekommen.)

Meine persönliche Erfahrungen: Die Jobangebote vom Jobcenter sind unterste Schublade. Entweder übelst schlechter Lohn (heute weniger dank Mindestlohn) oder der Arbeitgeber ist ein Sklaventreiber, dem die Leute ständig abhauen. So eine Stelle würde ich nur annehmen, wenn es gar nicht anders geht - und dann von Tag 1 weg privat selber was besseres suchen.

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2025-08-26 19:33:46 von Katana_de_Beste

+2 (14)

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Im Wiederholungsfall ohne triftigen Grund, ja.

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2025-08-28 09:15:00 von ano_3231

+2 (18)

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Ein Jobcenter hat keine Jobangebote - nur Stellenausschreibungen. Selbst wenn man eine Mitwirkungspflicht hat, sich auf die angebotenen Stellen zu bewerben, wird daraus noch lang kein Jobangebot der Firma - man kann seine Bewerbungen sabotieren, man kann sich in der Probezeit absichtlich dumm anstellen. Wer arbeitslos bleiben will, der bleibt es auch - selbst wenn er allen Mitwirkungspflichten nachkommt.

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