Ein Arbeitgeber darf bereits genehmigten Urlaub..
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tags: urlaub
Ein Arbeitgeber darf bereits genehmigten
Urlaub aus dringenden, unvorhersehbaren
betrieblichen Gründen widerrufen. In einem
solchen Fall ist er verpflichtet, dem
Arbeitnehmer alle dadurch entstehenden
Kosten, wie etwa Stornogebühren oder
Umbuchungskosten einer gebuchten Reise,
zu erstatten.
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