Ein Arbeitgeber darf bereits genehmigten Urlaub..

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Ein Arbeitgeber darf bereits genehmigten 
Urlaub aus dringenden, unvorhersehbaren 
betrieblichen Gründen widerrufen. In ein...

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Ein Arbeitgeber darf bereits genehmigten Urlaub aus dringenden, unvorhersehbaren betrieblichen Gründen widerrufen. In einem solchen Fall ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle dadurch entstehenden Kosten, wie etwa Stornogebühren oder Umbuchungskosten einer gebuchten Reise, zu erstatten.

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