1964 wehrte sich die damals 18-jährige...
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Kommentar (6)
tags: damals zunge
1964 wehrte sich die damals 18-jährige
Choi Mal-ja in Busan gegen einen sexuellen
Übergriff, indem sie ihrem Angreifer ein
Stück der Zunge abbiss und wurde dafür zu
zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt,
während der Täter nur sechs Monate auf
Bewährung für Hausfriedensbruch erhielt.
Über 60 Jahre später hat der Oberste Gerichtshof
Südkoreas eine Neuverhandlung angeordnet.
Bei der ersten Anhörung im Juli 2025
entschuldigte sich die Staatsanwaltschaft und
erkannte sie offiziell als Opfer an. Das endgültige
Urteil wird heute, am 10. September 2025 erwartet.
Kommentare
2025-09-13 09:17:03 von ano_6237
Bei uns bleiben manche Gruppenvergewaltiger doch auch freie Leute. Und Bewährung ist für sie nur einen Lacher wert. Die Opfer leiden aber ein Leben lang. Ich selbst habe nach einem Verbrechen 20 Jahre gebraucht um vollständig drüber weg zu kommen. Die Rechtsprechung sehe ich politisch unterlaufen.
2025-09-13 11:24:17 von ano_1118
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2025-09-13 13:54:02 von ano_6237
Falsch: Herr Lux von den Grünen hat 2020 im ND selbst ausgeführt, das u.a. auch die Generalstaatsanwaltschaften und der Verfassungsschutz mit eigenen Leuten besetzt wurde und sich das eines Tages auszahlen wird. Die Linksgrünen bestätigen also selber, das wichtige Teile des Staates nicht neutral sondern linksgrün sind.
2025-09-13 09:49:38 von ano_2198
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2025-09-13 12:53:28 von ano_9145
Da in 61 Jahren die Inflation auch zugeschlagen hat bekommt sie nach der Entschuldigung nur noch 5 statt 6 weitere Jahre.
2025-09-13 14:10:27 von ano_2198
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