Raucher sind nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz..
» «

Kommentar (0)
tags: ohne
Raucher sind nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. So dürfen Bewerber z. B. wegen ihres Zigarettenkonsums abgelehnt werden, ohne rechtlich dagegen vorgehen zu können.
Kommentare
noch keine Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

WITZE
Gut Schwach (+21)