Krankgeschriebene Arbeitnehmer..
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Kommentar (4)
tags: genesung
Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen sich jederzeit freizeitlich beschäftigen, solange ihre Aktivitäten die Genesung nicht beeinträchtigen.
Kommentare
2025-09-21 15:45:44 von ano_2175
Wissen alle, vor allem Kümmels und Dauerhartzer. Blauer Schein und dann ab in die Spielo.
2025-09-21 18:00:58 von ano_9145
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-09-21 23:34:17 von Lani-cool
Nützt aber nix, wenn deine Kollegen und dein Chef Wixer sind. Ehemaliger Arbeitskollege im Staatsdienst wegen Depressionen krank geschrieben. Auf ärztlichen Rat geht er joggen, wird da von einem Kollegen gesehen, beim Chef angeschwärzt, welcher sofort ohne Rücksprache ein Disziplinarverfahren einleitet. Welches dann aber im Vorverfahren abgewiesen wurde, da zum einen ein ärztliches Attest vorlag und zum anderen jeder weiß, dass Bewegung gut ist gegen Depressionen.
Im Übrigen beschäftigen sich Beamte generell lieber damit, andere in die Pfanne zu hauen, als ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen. Deswegen geht auch nix voran.
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