Massive Beleidigungen können als Angriff auf die..
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Kommentar (3)
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Massive Beleidigungen können als Angriff auf die persönliche Ehre betrachtet werden und dürfen unter bestimmten Umständen mit den Mitteln der Notwehr, also auch mit Gewalt, abgewehrt werden.
Kommentare
2025-10-08 09:50:06 von ano_4359
Vorsicht, dass gilt nicht bei Regierungsmitgliedern oder Parteisystemlingen. Diese dürfen ungehindert das Volk und den gesunden Menschenverstand beleidigen.
2025-10-08 15:00:47 von DomestosKakerlakis
Das ist vollkommener Schwachsinn und endet höchstens mit einem Strafantrag wegen Körperverletzung. Der Ersteller dieses Unfugs sollte den § 32 StGB ruhig noch mal lesen, damit das nicht mal richtig teuer wird!
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