Massive Beleidigungen können als Angriff auf die..

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Massive Beleidigungen können als Angriff auf die persönliche Ehre betrachtet werden und dürfen unter bestimmten Umständen mit...

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Massive Beleidigungen können als Angriff auf die persönliche Ehre betrachtet werden und dürfen unter bestimmten Umständen mit den Mitteln der Notwehr, also auch mit Gewalt, abgewehrt werden.

Kommentare

2025-10-08 09:50:06 von ano_4359

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Vorsicht, dass gilt nicht bei Regierungsmitgliedern oder Parteisystemlingen. Diese dürfen ungehindert das Volk und den gesunden Menschenverstand beleidigen.

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2025-10-08 15:00:47 von DomestosKakerlakis

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Das ist vollkommener Schwachsinn und endet höchstens mit einem Strafantrag wegen Körperverletzung. Der Ersteller dieses Unfugs sollte den § 32 StGB ruhig noch mal lesen, damit das nicht mal richtig teuer wird!

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2025-10-08 18:44:59 von ano_7159

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Beleidigung und Ohrfeige heben sich auf, sonst nichts

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