In der Arbeit einzuschlafen ist kein Kündigungsgrund ohne..
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Kommentar (5)
tags: arbeit ohne
In der Arbeit einzuschlafen ist kein Kündigungsgrund ohne eine vorherige Abmahnung.
Kommentare
2025-12-18 09:27:58 von ano_7297
Auf der Arbeit einschlafen, deswegen vom Stuhl fallen und sich dabei verletzen, zählt als Arbeitsunfall!
2025-12-18 09:33:04 von ano_1131
....... aber nur, wenn man voher die Hände aus den Taschen genommen hatte ........ ;-)
2025-12-18 11:07:31 von ano_1925
Nur bei den Justizbehörden ist am Arbeitsplatz der Schlaf der Gerechten ungestraft erlaubt.
2025-12-18 14:16:51 von ano_3145
Kommt darauf an.... Bei Fluglotsen, Busfahrern und am Steuerpult eines KKW wahrscheinlich schon...
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