In der Arbeit einzuschlafen ist kein Kündigungsgrund ohne..

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In der Arbeit einzuschlafen ist kein Kündigungsgrund ohne eine vorherige Abmahnung.

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Kommentar (5)    tags:  arbeitohne

In der Arbeit einzuschlafen ist kein Kündigungsgrund ohne eine vorherige Abmahnung.

Kommentare

2025-12-18 07:48:26 von ano_1131

+9 (19)

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Und wenn Sie die Abmahnung verschlafen hat ? .............. ;-)

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2025-12-18 09:27:58 von ano_7297

+6 (14)

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Auf der Arbeit einschlafen, deswegen vom Stuhl fallen und sich dabei verletzen, zählt als Arbeitsunfall!

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2025-12-18 09:33:04 von ano_1131

+6 (14)

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....... aber nur, wenn man voher die Hände aus den Taschen genommen hatte ........ ;-)

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2025-12-18 11:07:31 von ano_1925

+3 (13)

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Nur bei den Justizbehörden ist am Arbeitsplatz der Schlaf der Gerechten ungestraft erlaubt.

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2025-12-18 14:16:51 von ano_3145

+3 (7)

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Kommt darauf an.... Bei Fluglotsen, Busfahrern und am Steuerpult eines KKW wahrscheinlich schon...

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