Die Rente sollte vollständig steuerfrei sein...
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hinzugefügt: 2025-12-28 07:59:01
Kommentar (10)
tags: rente
Die Rente sollte
vollständig steuerfrei sein, schließlich wurden die Einkünfte bereits während des Berufslebens versteuert.
Kommentare
2025-12-28 08:36:30 von ano_2219
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-12-28 09:49:43 von ano_2219
Schade, dass Sie alle (besonders die keine Ahnung haben) die Wahrheit nicht verkraften ! ........ ;-(
2025-12-28 08:43:06 von ano_3189
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-12-28 08:51:51 von SoMan
Deppenmeme. Man schaue in das SGB-VI. Jede Rente, die mal versteuert eingezahlt worden ist, wird nach wie vor nicht versteuert, das ist wie ein Freibetrag. In der Übergangszeit zwischen der vor- und nachgelagerten Besteuerung gelten "Prozentsätze". Rechtgrundlage: §22 Nr.1 Satz 3 des Einkommenssteuergesetzes. Zudem gelten nach wie vor Steuerfreibeträge wie z.B. das steuerfreie Existenzminimum. Betriebsrenten mussten "früher" zum Beispiel auch schon formal versteuert werden. Heisst meistens: Belege in ELSTER & Co oder eine vorausgefüllte Steuererklärung beim Finanzamt anfordern, prüfen, unterschreiben und das wars.
2025-12-28 09:47:29 von ano_3170
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2025-12-28 09:57:21 von ano_2219
Wenn diese ehemalige Mitarbeiterin jetzt schon Ihren Rentenbescheid hat, dann 1. unterliegt Ihre Rente einer prozentualen Versteuerung - 2. steht im Rentenbescheid nicht die Steuerpglicht und 3. wenn Sie Steuern bezahlen muss, dann bekommt Sie genügend Rente, um sich an dem System zu beteiligen (ich erhalte verdiente 3100,00 € Rente brutto und bezahle 0,00 € Steuern) ........ ;-(
2025-12-28 11:16:12 von ano_2157
Das macht Sinn und wäre gerecht. Aaaaber wie wir wissen wird alles was dem deutschen buckelnden Bürger fair gegenüber ist und Sinn macht abgeschafft. Ali und Mustafa müssen schliesslich den dritten AMG bezahlen können um uns schneller abstechen zu können, das hat prio. Refugees Welcome. Lauter. LAUTER!!
2025-12-28 12:35:41 von ano_3187
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Altersvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden.
2025-12-28 13:08:09 von ano_8244
! Da die Renteneinzahlung eines Einzelnen in der Regel nicht ausreicht um dessen Rentenauszahlung zu finanzieren, wird ein Teil der Rente "bezuschuẞt".
Im Ergebnis ist die fiktive "Renteneinzahlung" steuerfrei und der "aufgestockte" Anteil steuerpflichtig.
Die "Aufstockung" wurde bisher vom Rentenempfänger nicht versteuert ...
Daher ist der Post oben nur teilweise richtig.
Wie wäre es mit:
Menschen die mindestens 30 Jahre in die Rentenkasse einzahlt haben, sollten eine angemessene, steuerfreie Rente erhalten?
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