Wenn ein Grundgesetz beliebig geändert werden kann...
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hinzugefügt: 2026-03-08 13:59:01
Kommentar (12)
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Wenn ein Grundgesetz beliebig
geändert werden kann, ist es
kein Grundgesetz, sondern ein
Schmierzettel und genauso wertlos.
Kommentare
2026-03-08 14:08:55 von ano_3221
Das ist wohl wahr. Deshalb kann es ja nicht beliebig geändert werden. Kann man auch als AfD Wähler nachlesen. Ok, man muss lesen können und auch wollen. Und noch was: Verstehen! Da wird es schon schwieriger...
2026-03-08 14:26:16 von ano_1216
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2026-03-08 14:35:45 von ano_5182
@1216: Ich mach mir da auch keine Sorgen. Da es sich bei der Wahl der AfD um ein Geistesversagen handelt, was immerhin 30 Prozent der Bevölkerung betrifft, bin ich zuversichtlich dass die 70 Prozent mit mentaler Kontrolle weiterhin die Mehrheit darstellen. Unsere Form der Demokratie muss - und kann - Demokratiefeinde aushalten.
2026-03-08 15:06:12 von ano_9214
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2026-03-08 15:15:38 von ano_2243
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2026-03-08 20:21:36 von Trigger nur in schlau
Gott sei Dank wird nur bei der AfD gemauschelt.
Fr Baerbock hat ihren UN Posten bekommen,weil sie ....?
Ja warum hat sie den Posten bekommen und eine Bessere musste zurücktreten?
2026-03-08 15:30:48 von malü
wenn ein Gesetz auch einfach ignoriert werden kann....ist es im Grund wertlos!
zB Art 16:(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht
Da findet sich nix zu Kriegsflüchtlingen, Wirtschaftsflüchtlingen bzw Wohlstandssuchende,
Und..seinen wir mal ehrlich:
Art 3 :(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Warum wird dann bei der neu einzuführenden Wehrpflicht unter Männer und Frauen unterschieden?
Männer müssen diesen Fragebogen ausfüllen....
Das Grundgesetz ist doch wohl keine "KANN" Gesetzessammlung.
2026-03-08 15:35:57 von ano_7187
Bisher ist keine neue Wehrpflicht eingeführt worden. Dazu würde es vermutlich keine Mehrheit geben.
Deshalb wir darüber nachgedacht die alte Wehrpflicht zu reaktivieren, die wurde nämlich nie abgeschafft sondern nur ausgesetzt.
2026-03-08 17:15:48 von malü
Zitat aus dem Bundesministerium für Verteidigung:
Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.
Soweit zur Art 3 GG : Männer und Frauen sind gleichberechtigt !
Das GG verkommt zu einer KANN Gesetzessammlung die willkürlich ausgelegt wird wie es einem gerade in den Kram paßt.
So war das sicherlich nicht gedacht!
2026-03-08 18:43:27 von JizzyB
Das GG hat seit seinem Bestehen bereits etwa 50 Änderungen erfahren. Und was es Wert ist, hat man während der Corona-Krise gesehen, nämlich nichts. Grundrechte sind eigentlich absolut und dürfen nicht angetastet werden, doch unsere Politik hat es unter dem Jubel der Presse und eines Großteils der Bevölkerung getan.
2026-03-08 18:54:52 von ano_6948
@2243: Friedrich (Sch)märz !!! Bist du das schon wieder ? Denk dran: schreib das noch einmal damit es alle Anderen auch lesen können! ... der Junge braucht aber immer noch 2 Anläufe .... nee, nee, nee ...
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