Personen, die regelmäßig mehr als zwei Stunden...
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hinzugefügt: 2026-04-03 08:42:16
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Personen, die regelmäßig mehr als zwei Stunden in der Zeit von 23 bis 6 Uhr arbeiten, haben Anspruch auf einen angemessenen Nachtzuschlag oder auf bezahlte freie Tage als Ausgleich.
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