Personen, die regelmäßig mehr als zwei Stunden...

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Personen, die regelmäßig mehr als zwei Stunden in der Zeit von 23 bis 6 Uhr arbeiten, haben Anspruch auf einen angemessenen N...

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Kommentar (6)    tags:  personenzeit

Personen, die regelmäßig mehr als zwei Stunden in der Zeit von 23 bis 6 Uhr arbeiten, haben Anspruch auf einen angemessenen Nachtzuschlag oder auf bezahlte freie Tage als Ausgleich.

Kommentare

2026-04-04 10:06:33 von ano_7388

+8 (34)

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Personen, die regelmäßig mehr als zwei unnütze Meme hochladen, haben Anspruch auf einen Therapieplatz in der Geschlossenen ! ............ ;-(

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2026-04-04 10:41:52 von ano_1925

+9 (15)

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...ein unnützes reicht bei besonders schweren Fällen.

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2026-04-04 10:50:23 von ano_2243

+5 (45)

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AFD will alle Arbeitnehmerrechte, Betriebsrat, Gewerkschaften verbieten. Wie dumm sind denn afd Wähler?

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2026-04-04 10:51:31 von ano_4185

-5 (27)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2026-04-04 13:08:40 von ano_7388

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Wer nicht der blau/braunen Ideologie folgt, ist also ein "Deutschland Hasser" - Wie blöd ist das denn ? .................. ;-(

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2026-04-04 13:37:55 von ano_6133

+3 (7)

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Frohe Ostern. Grüss deine Mutti von mir.

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