Kommentare
Ich glaube es.
Man sollte Kindern Vertrauen entgegen bringen.
Da er dann ja Zeit hat, zeige ich ihm das BGB.
Er wird sich freuen, was er dann alles tun darf.
§ 1619
Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Nachgeschaut. Es stimmt, was über mir steht. Das ist Gesetz.
Wurde sofort usgedruckt und an den Kühlschrankt gepint. Die Kinder waren geschockt!
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