Ihnen wird etwas vorgeworfen, was denn?...
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Kommentar (1)
tags: einkaufen silvester doch früh zu früh richter
Ihnen wird etwas vorgeworfen, was denn?
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Zu frühes Einkaufen für Silvester. - Das ist doch kein Verbrechen. Wie früh haben Sie denn eingekauft? -
Bevor der Laden geöffnet hatte, Herr Richter. - Wo liegt da das Vergehen des Anklägers?
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Gut Schwach (-66)