Sollten Feuerwehrkräfte und Polizeibeamte das Recht haben..

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Sollten Feuerwehrkräfte und Polizeibeamte das Recht haben, eine Autoscheibe zu zerbrechen, um einen Hund aus einem Fahrzeug z...

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Kommentar (16)    tags:  hund

Sollten Feuerwehrkräfte und Polizeibeamte das Recht haben, eine Autoscheibe zu zerbrechen, um einen Hund aus einem Fahrzeug zu befreien?

Kommentare

2026-06-29 10:02:55 von ano_2133

+36 (40)

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Das hat sowieso jeder

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2026-06-29 10:13:46 von ano_2640

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Click-Bait 2.0

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2026-06-29 10:16:11 von ano_2640

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Nur bei Regen, wie auf dem effektheischenden KI-Bild!

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2026-06-29 10:32:36 von ano_8108

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Im Notfall wenn es um Leben oder Tot geht, hat jeder das Recht dazu.

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2026-06-29 10:45:46 von ano_8131

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2026-06-29 12:08:21 von ano_7126

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2026-06-29 12:16:06 von Heidi3

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Avatar von Heidi3

Entscheidend ist doch was teurer wird, neue Autoscheibe oder neuen Hund kaufen.

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2026-06-29 12:38:07 von malü

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Nach deiner Denke darf ein Kind im Auto ruhig verrecken, denn: Ein Neues zu machen kostet ja nix.

Geh zum Psychologen und leg dich auf die Couch.

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2026-06-29 14:56:16 von Heidi3

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Avatar von Heidi3

Gute Idee bei der Wärme.
Neue Kinder machen kostet Unterhalt oder Alimente.

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2026-06-29 12:36:31 von ano_3155

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2026-06-29 12:46:23 von Spooky

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Nein, ist ja nur ein Tier.

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2026-06-29 13:06:59 von ano_6111

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Haben Sie doch schon.

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2026-06-29 13:14:10 von ano_8166

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Dieses Recht muss jeder ohne Nachfrage in seiner Hand nehmen. Das Tier ist ein Lebewesen und das darf keine Qualen ausgesetzt werden. Der Besitzer sollte als Dankbarkeit weil sein Tier gerettet wurde noch 1000 Euro Belohnung an den Retter zahlen MÜSSEN und natürlich auch noch 1ooo Euro Strafe oben drauf.

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2026-06-29 13:44:26 von ano_9132

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2026-06-29 14:20:37 von ano_0791

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2026-06-29 15:20:01 von SoMan

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Ist heute schon zulässig, egal ob Mensch oder Tier. Durch JEDEN!

Google bitte: "Lebensgefahr bei Hitze: Was gilt rechtlich, wenn Kinder oder Tiere im geparkten Auto bleiben?" mit der Aussage "Reagiert das Kind oder Tier nicht mehr, wirkt es apathisch oder lebensbedrohlich überhitzt, besteht akute Lebensgefahr...." nebst "In diesem Fall dürfen Sie die Autoscheibe einschlagen, um Leben zu retten. Wählen Sie eine Seitenscheibe mit Abstand zur betroffenen Person oder dem Tier und schlagen Sie gezielt in eine Ecke der Scheibe – dort ist sie am schwächsten."

Also, JEDER hat das Recht ne Scheibe einzuschlagen, wenn subjektiv Lebensgefahr für Mensch oder Tier besteht. Trotzdem hilft es, die zuvor die Rettung (112) anzurufen und sich durchcoachen zu lassen.

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